ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Absagen, Rücktritt bei Aufträgen von Übersetzungen/ Schulungen/Dozententätigkeit/Sonstige Aufträge
Auftraggeber kann bis zu zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung, bzw. Abgabetermin von Übersetzungen bzw. sonstige, mündlich oder schriftlich erteilte Aufträge von diesem Vertrag zurücktreten, ohne dass hieraus Ansprüche durch / seitens Auftragnehmer entstehen.
Tritt Auftraggeber ab einer Woche (7 Tage) vor Veranstaltungsbeginn bzw. Abgabetermin von diesem Vertrag / Auftrag zurück, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Netto – Gesamthonorars sowie tatsächlicher Nebenkosten in nachgewiesener Höhe fällig, ab 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung, bzw. Abgabetermin besteht Anspruch auf Zahlung des Gesamthonorars sowie Kostenerstattung für bereits entstandene Auslagen.
Bei sofortiger Vergabe eines Ersatztermins seitens Auftraggeber, der im gleichen Quartal stattfindet und für Auftragnehmer ableistbar ist, entfällt ein Ausfallhonorar. Für einen solchen Ersatztermin ist jedoch eine Vorauszahlung von 50% des vereinbarten Honorars fällig.
Bei zwingenden Gründen vom Auftragnehmer Termine abzusagen, wird entweder ein Ersatztermin mit dem Auftraggeber vereinbart, oder ein gleichwertiger Ersatz zu gleichen Konditionen gestellt. (Keine Mehrkosten für Auftraggeber).
2. Arbeitsunterlagen
Vom Auftraggeber erhaltene Arbeitsunterlagen werden sorgfältig behandelt, jedoch kann für eventuelle Schäden und Verluste bei Aufbewahrung und Rücktransport keine Haftung übernommen werden.
3. Zahlungen
Dienstleistungsrechnungen sind zahlbar sofort nach Rechnungserhalt, d.h. unter Berücksichtigung von postalischen Wegen und Bearbeitungszeiten, spätestens vierzehn Tage nach Rechnungsdatum. Ab der dritten Woche erhebt der Auftragnehmer eine Aufwandpauschale für Bearbeitung und Bankzinsen in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme pro verzögerte Woche.
Bei Mittlern als Auftraggeber gilt nicht der Zahlungseingang des bedienten Kunden als Zahlungsvorgabe für Auftragnehmer, sondern die Kondition wie hier beschrieben.
4. Reklamation
Reklamationen müssen sofort, spätestens aber innerhalb 14 Tagen nach Lieferung, aber noch vor Weitergabe an Dritte, erfolgen. Auftragnehmer hat das Recht zur Korrektur der erbrachten Leistung. Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung, weder ganz noch in Teilen.
5. Versand
Mit Ablieferung der erbrachten Dokumentationsunterlagen bei Speditionen, Post/Paket-/Kurierdiensten oder Bahn geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Verpackungs- und Versandkosten werden zu Selbstkosten berechnet.
6. Gewährleistung / Haftung
Die Dokumentationsunterlagen werden von Auftragnehmer nach Angaben, Unterlagen und Weisungen des Auftraggebers als Manuskript erstellt. Auftragnehmer führt die ihm übertragenen Aufträge mit größter Sorgfalt aus. Trotzdem sind Fehler nicht auszuschließen. Der Auftraggeber die Pflicht, nach Erhalt und Weitergabe an Dritte alle relevanten Dokumentationsunterlagen sorgfältig zu kontrollieren. Bei Fehlern hat der Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung. Schadensersatzansprüche jeder Art, einschließlich aus Dritt- und Nachfolgeschäden sind ausgeschlossen.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das deutsche Recht, Erfüllungsort und Gerichtstand ist Nürnberg

Sondervereinbarungen und Sonstiges bedürfen der schriftlichen Form nach vorheriger Absprache.
Stand: Januar 2009